Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen entsprechend DGUV Vorschrift 2 (ehem. BGV A2) der Berufsgenossenschaften bzw. GUV und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

 

Einzelne Punkte haben wir entsprechend dem Arbeitsicherheits-, dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung im Folgenden aufgeführt:

- Teilnahme an Arbeitsschutzausschußsitzungen und Sicherheitsbegehungen

- Erstellung von Arbeitsplatz- bzw. Gefährdungsanalysen u.a. mit Einbezug der Biostoff- und der Gefahrstoffverordnung

- Erstellung von Gefährdungsanalysen für technische Anlagen (z.B. Aufzüge)

- Gefahrstoffe: Erfassung inklusive Gefahrstoffkataster sowie Erstellung von individuellen Betriebsanweisungen

- Dokumentation der notwendigen Unterlagen

- Unterweisung der Mitarbeiter

- Brand- und Katastrophenschutz entsprechend behördlicher Vorgaben

- Unterstützung bei Zertifizierungen

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