Die Gefährdungsbeurteilung bzw. -analyse ist praktisch das zentrale Element im Arbeitsschutz (siehe auch § 3 der Betriebssicherheitsverordnung, § 5 Abs. 1 des
Arbeitssicherheitsgesetzes sowie § 4 Arbeitsschutzgesetz).
In Zusammenarbeit mit den jeweiligen Verantwortlichen, Führungskräften, Betriebsarzt, Beauftragten im Haus und Mitarbeitern werden im Rahmen der Begehungen und Besprechungen die Analysen erstellt.
Dazu gehört:
- Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
- Ermitteln der Gefährdungen
- Beurteilen der Gefährdungen
- Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen
- Durchführung der Maßnahmen
- Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen
- Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung
Gerne stehen wir Ihnenbei allen arbeitsschutztechnischen Fragen rund um die Thematik SARS-CoV-2, Corona bzw. Coronavirus zur Verfügung.
Welche Gefährdungsanalysen und -beurteilungen braucht Ihr Unternehmen? - Wir helfen Ihnen und unterstützen Sie bei der Umsetzung.
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