Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen + Gefährdungsanalysen

Die Gefährdungsbeurteilung bzw. -analyse ist praktisch das zentrale Element im Arbeitsschutz (siehe auch § 3 der Betriebssicherheitsverordnung, § 5 Abs. 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes sowie § 4 Arbeitsschutzgesetz).

In Zusammenarbeit mit den jeweiligen Verantwortlichen, Führungskräften, Betriebsarzt, Beauftragten im Haus und Mitarbeitern werden im Rahmen der Begehungen und Besprechungen die Analysen erstellt. Dazu gehört:

- Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten

- Ermitteln der Gefährdungen

- Beurteilen der Gefährdungen

- Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen

- Durchführung der Maßnahmen

- Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen

- Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung

 

Gerne stehen wir Ihnenbei allen arbeitsschutztechnischen Fragen rund um die Thematik SARS-CoV-2, Corona bzw. Coronavirus zur Verfügung.
Welche Gefährdungsanalysen und -beurteilungen braucht Ihr Unternehmen? - Wir helfen Ihnen und unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Sie benötigen eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Unternehmen?

Kontaktieren Sie uns unter +49 89 6650310 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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